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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ca4 GmbH

Version 1.3 vom 31.08.2010

1. Geltungsbereich

Verkauf, Lieferung, Reparatur und Installation erfolgen ausschliesslich zu den nachfolgenden Bedingungen; abweichende Bedingungen des Käufers erkennt ca4 nicht an, es sei denn, ca4 hätte schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bedingungen der ca4 gelten auch dann, wenn ca4 in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung, Reparatur oder Dienstleistung ohne erwähnte Zustimmung ausführt.

2. Angebot

Die Preise in unseren Angeboten, KV und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich. Irrtümer und technische Änderungen sind jedoch vorbehalten.

Angebot/Kostenvoranschlag
 bzw. die Angebotserfüllung steht in jedem Fall unter dem Vorbehalt das die erforderlichen Ersatzteile (z.B. Exportvorschriften) vom Hersteller erhältlich sind und keine sonstigen Hindernisse wie nicht erkennbare Mängel, sporadische Fehler, Folgefehler bei Überspannungen oder Flüssigkeitsschäden dem entgegenstehen.

3. Lieferung und Versandkosten

Ab Lager verfügbare Artikel werden in der Regel schnellstmöglichst ausgeliefert. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Lieferungen resp. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Bei einem Bestellwert von unter Fr. 50.- wird ein Kleinmengenzuschlag erhoben.

Die Versandkosten verstehen sich exklusive Nachnahme- Gebühr für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Wird auf der Bestellung vom Kunden nichts Gegenteiliges angegeben, so behält sich die ca4 vor, wahlweise Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen.

Versand an Privatkunden erfolgt nur per Nachnahme zuzüglich Fr 15. Bei allfälligen Transportschäden sind Sendungen stets mit Vorbehalt anzunehmen und unverzüglich dem betreffenden Transportunternehmen zur Tatbestandsaufnahme anzumelden.

4. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich vorbehaltlich vertraglich schriftlich vereinbarter Lieferung ab ca4, inkl. Verpackung, Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühr. Er ist in jedem Fall netto ohne jeglichen Abzug geschuldet und bar bzw. Im Falle von Rechnungs-stellung innert 10 Tagen zahlbar. Bei Verzug kann durch die ca4 ein Umkostenbeitrag von Fr. 30.00 pro Mahnung und ein Verzugszins von 10% p.a. belastet werden.

5. Beanstandungen

Beanstandungen müssen innert 8 Tagen nach Eingang der Sendung bzw. Entgegennahme der Ware auch bei Teillieferungen bzw. bezügen erfolgen; Beanstandungen über schlechte Ver-packung am nächsten Tag des Wareneinganges.

6. Reparatur und Wartung

Die Reparatur bzw. Wartung von Hardware einschliesslich Peripheriegeräten wird durch ca4 oder durch ihre Lieferanten im Rahmen eines separaten Reparaturauftrages gegen Entgelt gewährleistet. Die Reparatur bzw. Wartung von Software ist von dieser Gewährleistung in jedem Fall ausgenommen. Desgleichen ist ca4 nicht verpflichtet, Software weiterzuentwickeln bzw. weiterentwickeln zu lassen oder Änderungen und Ergänzungen herauszugeben, anzubieten oder bekanntzugeben.

Falls ca4 ein entsprechendes Ersatzgerät an Lager hat, kann der Kunde bei ca4 dieses Gerät mieten.Bei bestehenden Supportverträgen mit KMU werden die vereinbarten Bedingungen den AGBs übergeordnet.

HW/SW überprüfungen und Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig.

Bei Nichtausführung der Reparatur werden wir Ihnen den Kostenvoranschlag mit
Fr. 100 bei PC / Notebook und Fr. 45 für PDA zuzüglich Versandkosten zur Zeit Fr. 35 bei PC / Notebook verrechnen. Wir bitten Sie uns innerhalb zwei Wochen Bescheid zu geben, ansonsten werden wir das Gerät unrepariert zu Ihren Lasten retournieren und den Kostenvoranschlag verrechnen. Bei Ausführung der Reparatur ist der KV integraler Bestandteil der Offerte und wird nicht separat verrechnet.

Die Ersatzteilpreise für Reparaturen sind auf Grund von Lagerung, Bereitstellung usw. generell höher als Komponenten beim Neukauf. Deshalb können sich die Reparatur-Kosten besonders bei Notebooks (nur wenige höchst integrierte Teile) schnell dem Kaufpreis des Gerätes nähern. Nach der Ausführung der Reparatur können Sie jedoch meist in Ihrer gewohnten Umgebung Desktop Programme/ Datenstruktur  und Peripherie  Geräte Drucker / Scanner / Internet / E-Mail wie gewohnt weiterarbeiten. Auf allen ersetzten Teilen und Austauscharbeiten gewährt der Hersteller bzw. ca4 GmbH 6 Monate Garantie.

7. Garantie und Haftung

Die Garantie erstreckt sich auf nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehler und richtet sich nach den Bestimmungen des Herstellers. Falls sich ein angeblicher Garantiefall nicht als solcher erweist, kann die ca4 die daraus entstandenen Umtriebe in Rechnung stellen. Im Garantiefall wird die Ware nach eigenem Ermessen vom Hersteller bzw. von ca4 kostenlos repariert oder ersetzt. Die Garantie gilt ab ca4. Transport oder Reisekosten gehen zu Lasten des Empfängers. Garantiereparaturen beinhalten die Reparatur der defekten Hardware, und nicht die damit verbundenen Aufwendungen für die durch den Defekt entstandene, erneute Installation von Software und Daten. Die ca4 haftet nicht für Schäden aus der nicht richtigen Erfüllung des Kaufvertrages oder für die unsachgemässe Behandlung des Kaufgegenstandes. Die ca4 übernimmt keinerlei Haftung für die durch den Betrieb von Hard und –Software und die Nutzung damit verbundener Dienstleistungen entgangenen Gewinn, mittelbare oder indirekte Schäden, darunter namentlich z. B. Datenverluste, Inkompatibilitäten, Viren und Fremdzugriffe aufs Netzwerk, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können. Ersatzgeräte sind auch in der Garantiezeit kostenpflichtig. Die ca4 ist berechtigt, sich im gerichtlichen sowie aussergerichtlichen Verfahren nach eigenem Dafürhalten teilweise oder vollständig durch seine Lieferanten vertreten zu lassen. Das Einverständnis des Käufers gilt in diesen Fällen ohne sein weiteres Zutun als gegeben.

7.1 Aufbewahrungsfrist


Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von acht Wochen nach der ersten Abholungsaufforderung abgeholt, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Gegenstand ohne Aufrufung des Richters zu vernichten oder auf irgendeine Art zu verwerten und einen allfälligen Erlös der Verwertung einzubehalten. Die Abholungsaufforderung erfolgt an die letztbekannte Adresse des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, ca4 GmbH Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen.

8. Datensicherung

Der Kunde ist für die angemessene Art der Datensicherung und deren Funktionalität selbst verantwortlich. Die ca4 behält sich das Recht vor, bei einer notwendigen Neuinstallation die Datenträger zu formatieren und Software neu einzurichten.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass vorher seine Daten als Kopie vorliegen.

Jeder Ersteller von Daten ist für eine angemessene Datensicherung selbst verantwortlich. Die ca4 GmbH kann bei Datenverlust nicht haftbar gemacht werden. Für Datenrettungen wird ein separater Kosten-Voranschlag erstellt und verrechnet. Fr. 150 bei mit spezial Software zugänglichen Daten und Fr. 200 bei nichtzugänglichen mechanischen oder elektrischen Harddiskschäden (Reinlaboraufträge).

9. Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschliesslich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

10. Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten mit der ca4 unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtstand ist Luzern.

 

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